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Bereits ab 365,43 €pro Jahr inkl. Versicherunssteuer
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>>Unverbindliche Anfrage<< |
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Eine umfangreiche Deckung (siehe auch unsere FAQ zur Betriebshaftpflichtversicherung) muss auch nicht zwangsläufig teuer sein. Da wir dem Versicherer vermitteln konnten, was die Tätigkeit von Hufschmieden umfasst und welche Risiken damit verbunden sind konnten wir aktuell folgenden Jahresbeitrag für Sie vereinbaren:
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Bei den Beiträgen handelt es sich um Jahresbeiträge für Betriebe mit einem tätigen Hufschmied inkl. der gesetzlichen Versicherungssteuer von 19%! Weitere Mitarbeiter berechnen wir gerne auf Anfrage. Wichtiger Hinweis: Mitarbeiter, die keine Schmiedetätigkeiten ausführen (z.B. Bürokräfte, Aufhalter, usw.) sind beitragsfrei mitversichert!
>>Unverbindliche Anfrage<< |
Neben dem Betriebshaftpflichtrisiko für Hufschmiede können auch weitere - übliche Risiken - des Hufschmiedes sehr günstig mitversichert werden. Nutzen Sie den Beitragsvorteil einer Bündelung verschiedener Risiken!
Insbesondere die Pferdehalterhaftpflichtversicherung konnten wir extrem günstig mitversichern!
3 Mio € |
5 Mio € |
10 Mio € |
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Privathaftpflichtversicherung | 59,50 € | 89,25 € | 119,00 € |
Pferdehalterhaftpflichtversicherung | 53,55 € | 59,50 € | 89,25 € |
Hundehalterhaftpflichtversicherung | 47,60 € | 53,55 € | 59,50 € |
Nebenerwerbslandwirtschaft bis 5 ha |
124,95 € |
148,75 € | 178,50 € |
Wichtig: Die Beiträge sind sehr gering. Das bedeutet aber nicht, dass wir am Versicherungsumfang gespart haben. Diese sind weit über dem Markt - Details dazu finden Sie über die jeweiligen Verlinkungen. Der Grund warum wir hier sehr geringe Prämien vereinbaren konnten ist, dass für den Versicherer der Einschluss der Risiken in ein Vertragswerk technisch wesentlich unaufwändiger ist. Diesen Vorteil des Versicherers können wir durch eine Beitragsreduzierung an Sie weitergeben.
1. Wir möchten Ihnen nicht "irgendeine Versicherung vermitteln" sondern eine werthaltige Lösung bieten. Um Ihnen einen individuellen Vorschlag zu erstellen, müssen wir daher Ihren Betrieb kennen lernen und Ihr spezifisches Risiko erfassen. Dies ist am besten telefonisch möglich. Daher freuen wir uns auf Ihren Anruf Wir sind Mo - Fr von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr durchgehend unter 09201 / 7737 für Sie erreichbar. Gerne rufen auch wir Sie an. Hinterlassen Sie einfach Ihren Terminwunsch in unserem Callback-Formular. Alternativ können Sie auch unser Online-Anfrage nutzen!
2. Nachdem wir wissen was Sie benötigen, können wir auch recht schnell klären, ob unser Konzept für Sie Sinn macht, oder ob wir evtl. für Sie nachverhandeln müssen. Sollten Sie Detailfragen haben, klären wir diese natürlich gerne.
3. Wenn Ihnen unsere Hufschmiedversicherung gefällt, übersenden wir Ihnen dann per Mail oder Fax die vorbereiteten Unterlagen (Berechnung und Antrag).
4. Sie füllen die offenen Felder des Antrages aus - meist haben wir jedoch bereits alles für Sie vorbereitet - und senden uns den unterschriebenen Antrag zurück. Es ist übrigens nicht unbedingt nötig den Antrag per Post zu schicken - Fax oder Mail genügt.
5. Wir reichen den Antrag für Sie beim Versicherer ein.
6. Die Originalpolice geht direkt an Sie. Wir erhalten eine Kopie die wir auf Richtigkeit prüfen und - sofern nötig - reklamieren.
7. Wenn Sie sich im allgemein lieber um Hufe als um Versicherungen kümmern und Ihre aktuellen Versicherungsverträge noch nie auf Ihren Beruf als Hufschmiede abgestimmt wurden, dann haben wir für Sie noch eine ganz spezielle Idee - unser Backoffice für Hufschmiede!
Wir haben die häufigsten Fragen von Hufschmieden gesammelt, damit Sie sich schneller einen Überblick verschaffen können. Sollten Sie weitere Fragen haben, sind wir gerne für Sie Mo - Fr von 08:00 Uhr - 16:30 Uhr durchgehend unter 09201 / 7737 erreichbar.
Welche Tätigkeiten sind versichert?
Warum brauche ich überhaupt eine Betriebshaftpflichtversicherung?
Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt sowohl den Hufschmied als auch seine Mitarbeiter vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung, indem sie eine gestellte Forderung prüft und daraufhin entweder unberechtigte Ansprüche ablehnt oder berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs reguliert.
Was für Forderungen könnten das z.B. sein?
Schadenbeispiele gibt es viele - z.B.:
Was sind Sachschäden und bis zu welcher Summe sind diese versichert?
Sachschäden sind all die Schäden, bei denen eine Sache (§90 BGB) beschädigt oder zerstört wird. Zu den Sachschäden zählen auch Schäden an Tieren.
Was sind Personenschäden und bis zu welcher Summe sind diese versichert?
Personenschäden sind all die Schäden, bei denen der Körper einer Person geschädigt wird. Dabei können extrem hohe Forderungen entstehen, da Schmerzensgeld, Verdienstausfälle, bis hin zu lebenslangen Invalidenrenten gefordert werden können. Diese Schäden können bis zu 3 Mio Euro.
Was sind Vermögensschäden?
Vermögensschäden spielen in der Praxis nur eine sehr untergeordnete Rolle. Vermögensschäden sind all die Schäden, bei denen das Vermögen eines Dritten durch Ihre Tun, Dulden oder Unterlassen negativ beeinflusst wird. Und dies OHNE dass ein Sach- oder Personenschaden vorausgeht. Wie schon beschrieben - in der Praxis eher zu vernachlässigen.
Welche Regelungen gelten bei Schäden an den zu behandelten Tieren?
Natürlich sind auch die Schäden versichert, die Sie während der Hufpflege oder der Hufbearbeitung an den "Patienten" verursachen. Z.B. werden die nötigen Tierarztkosten ersetzt, wenn Sie versehentlich zu tief geschnitten haben oder mit dem Messer abgerutscht sind und das Bein des Pferdes geschnitten haben. In diesem Konzept sind diese Schäden bis zur Versicherungssumme und ohne Selbstbeteiligung mitversichert!
Sind die "Arbeiten auf fremden Grundstücken" mitversichert?
Diese unbedingt notwendige Klausel ist natürlich im Konzept erfasst - die wenigsten Hufschmiede dürften ja "stationär" auf dem eigenen Hof arbeiten.
Besteht auch Versicherungsschutz wenn der Eigentümer der zu behandelnden Tiere nicht anwesend ist?
Die sogenannte "Tierhüterhaftung" ist mitversichert. Ein wichtiger Punkt innerhalb einer Betriebshaftpflichtversicherung für Hufschmiede, da diese Situation durchaus üblich ist, ohne entsprechenden Einschluss zu Problemen führen kann. Viele der uns bekannten Versicherungen für Hufschmiede sehen diesen expliziten Einschluss nicht vor! Hier können massive Deckungslücken entstehen!
Hinweis:
Theoretisch kann diese Situation auch dem "Berufsbild des Hufschmieds" entsprechen und somit mitversichert sein. Dies sollte jedoch unbedingt mit dem Versicherer schriftlich abgestimmt sein, da das Berufsbild des Hufschmiedes noch immer nicht konkret vorliegt! Oder besser: Es steht wie in unserem Konzept in den Bedingungen.
Besteht Versicherungsschutz wenn Sie die Pferde ohne Anwesenheit des Eigentümers nach der Behandlung zurück in den Stall oder auf die Koppel bringen?
Auch hier haftet der Hufschmied als "Tierhüter". Damit ist auch diese Situation automatisch mitversichert.
Ist die Behandlung von Turnierpferden mitversichert?
Grundsätzlich ist es egal, um welche Art Pferd es sich handelt.
Wie viele Mitarbeiter können versichert werden?
Grundsätzlich sind weitere Mitarbeiter versicherbar. Gerne lassen wir Ihnen bei Bedarf eine entsprechende Berechung zukommen.
Was ist ein passiver Rechtsschutz?
Auch in unserem Konzept ist der sogenannte "passive Rechtsschutz" mitversichert. Dies ist jedoch keine Besonderheit unserer Hufschmiedeversicherung, sondern wichtiger Bestandteil jeder Haftpflichtversicherung. Da der Versicherer nicht nur die begründeten Forderungen befriedigt (dies ist immer dann der Fall wenn der Versicherer Entschädigungszahlungen an den Anspruchsteller zahlt), sondern auch unbegründete Ansprüche abwehrt (notfalls auch für Sie vor Gericht), spricht man von einer passiven Rechtsschutzfunktion. Unterliegt der Versicherer nämlich im Gerichtsprozess, werden nicht nur die (nun offiziell begründeten) Forderungen ausgeglichen, sondern auch die entstandenen Gerichtskosten übernommen. Dies gilt natürlich nur für Haftpflichtschäden - nicht für z.B. Strafverfahren oder ähnlichem.
Welche Nebentätigkeiten sind beitragsfrei mitversichert?
Die Tätigkeiten eines Tierheilpraktikers, Tierphysiotherapeuten, Tierhomöopathen und Tierpsychologen gelten mitversichert
Verkauf, Vermietung, Anpassung/Modifikation von Reitsportzubehör, Stallbedarf Pflege- und Desinfektionsmitteln, Futter und Futterzusätzen
Anpassung und Bewertung von Reitsätteln
Physiotherapeutische Maßnahmen
Energetische Behandlungsmethoden (z.B. Akupunktur, Reiki, Roundpen)
Umstellung von Hufeisen auf Barhuf (Abnahme der Eisen)
Anbringen und Abnehmen von Klebebeschlag
Huf- und Klauenbearbeitung (Schneiden, feilen, Abszessentfernung)
Was, wenn ich Nebentätigkeiten ausführe die nicht genannt sind?
Dann lassen Sie uns dies wissen. Entweder können wir dieses Konzept erweitern, oder wir suchen für Sie eine individuelle Versicherungslösung. Versicherungen für Hufschmiede können zwar in den aller meisten Fällen über unser Konzept erfasst werden, aber wenn dies einmal nicht möglich sein sollte, sind wir gerne als Versicherungsmakler tätig. Übrigens: Wir erstellen auch Marktanalysen für Versicherungsschutz von "Nicht - Hufschmieden".
Können in die Police eine Privathaftpflichtversicherung und eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung eingeschlossen werden?
Theoretisch ist dies möglich. Allerdings macht dies hier keinen Sinn, da die Zuschläge für diese Risiken höher sind, als vergleichbare Angebote am Markt. Gerne erstellen wir aber für Sie entsprechende Lösungen. Fragen Sie uns!
Welche Schäden sind nicht versichert?
Selbstverständlich ist hier keine abschließende Aufzählung möglich, da auch jeder Schadenfall individuell beurteilt werden muss. Zu den wichtigsten Ausschlüssen zählen:
Was bedeutet "Zeitwertentschädigung" und wie erfolgt überhaupt die Entschädigung?
Wenn die Forderungen des Anspruchstellers begründet sind, erfolgt die Entschädigung durch den Versicherer auf Basis der gesetzlich zustehenden Ansprüche. D.h. sofern die Reparatur der beschädigten Sache wirtschaftlich sinnvoll ist, übernimmt der Versicherer die Reparaturkosten. Würden die Reparaturkosten jedoch wirtschaftlich nicht sinnvoll sein (höher als der Zeitwert), so erstattet der Versicherer den Betrag, den die Sache im Zeitpunkt des Schadens noch Wert ist (=Zeitwert). Auch diese Systematik ist in allen Haftpflichtversicherungen gleich und nicht unserem Konzept für Hufschmiede geschuldet.
Gibt es noch weitere Versicherungen die man an den speziellen Beruf des Hufschmieds anpassen kann/sollte?
Sicherlich ist die Betriebshaftpflichtversicherung nur ein Teil eines Versicherungskonzeptes in dem sich der Beruf des Hufschmiedes wiederspiegelt. So ist z.B. die Absicherung der Arbeitskraft (was passiert, wenn Sie wg. Unfall, Krankheit oder ähnlichem nicht mehr in der Lage sind Ihrem Beruf nach zu gehen?) ein sehr schwieriges Thema bei dem die "normalen" Versicherungslösungen oft nicht greifen. Aber auch die einfache Hausratversicherung kann für Hufschmiede so optimiert werden, dass z.B. Ihr Reitsportzubehör auch außerhalb der Wohnung mitversichert ist (die berühmte "Satteldiebstahlversicherung" ist z.B. oft völlig überflüssig). Diese und viele weitere Bausteine setzen wir gerne in ein individuelles Versicherungskonzept für Sie als Hufschmied um und berücksichtigen dabei problemlos die Verträge die bereits installiert sind.
Wichtiger Hinweis:
Diese FAQ´s wurden sorgfältig zusammengetragen und recherchiert. Da wir aber nicht auf sämtliche Details der einzelnen Punkte eingehen können, können wir jedoch nicht die Haftung für die getroffenen Aussagen übernehmen. Es gelten trotz der obigen Ausführungen die Bedingungen des Anbieters.
Stand 2014/07 VR2